Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel an der Stadtmauer berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen.
Das Hotel an der Stadtmauer kann vom Auftraggeber und/oder vom Dritten jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Bei Abweichungen der Teilnehmer- und Übernachtungszahl um mehr als 10 % ist das Hotel an der Stadtmauer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzulegen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.
Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist das Hotel an der Stadtmauer verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 22 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel an der Stadtmauer zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Hotel an der Stadtmauer unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotel an der Stadtmauer zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotel an der Stadtmauer. Verletzt der Auftraggeber diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das Hotel an der Stadtmauer das Recht diese Veranstaltung abzusagen.
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel an der Stadtmauer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel an der Stadtmauer berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel an der Stadtmauer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.